Häufig gestellte Fragen zum Ausverkauf und offenen Bestellungen
Gibt es Restbestände, die doch noch aufgekauft werden können?
Unser Ausverkauf endete zum 15.11.2025. Nach diesem Tag können keine Bestellungen mehr entgegengenommen werden.
Bekomme ich meine offene Lieferung noch?
Wir versenden bis Ende November und werden noch alle offenen Bestellungen abarbeiten. Sollte es wider Erwarten in Einzelfällen dazu kommen, dass die Ware nicht mehr geliefert werden kann, werden Sie gesondert informiert.
Soll ich die angeforderte Vorkasse noch leisten?
Zahlungen, die nach dem 15.11.2025 bei uns eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte zahlen Sie deshalb ab diesem Tag keine Vorkassen mehr. Zuviel gezahlte Beträge können erstattet werden, führen aber zu keiner Lieferung.
Wie erreiche ich den Kundenservice jetzt noch?
Telefonisch sind wir nicht mehr zu erreichen. Sie können uns aber noch bis Ende November wie gewohnt eine Mail schreiben an
info@poetschke.com
Ich habe eine Mail gesendet, die noch nicht beantwortet wurde. Bekomme ich noch eine Antwort?
Unser Kundenservice arbeitet aktuell alle noch offenen Anfragen ab. Sie werden schnellstmöglich noch eine Antwort erhalten.
Sind Retouren noch möglich?
Retouren sind möglich. Bitte lassen Sie uns diese möglichst bis zum 30.11.2025 zukommen.
Ich habe noch eine offene Rechnung. Muss ich diese begleichen?
Die Rechnungen werden ganz regulär fällig und sind an unseren Insolvenzverwalter zu zahlen. Hier zur Sicherheit noch einmal die Bankverbindung:
Kontoinhaber: Dr. Christian Holzmann
National Bank Essen
IBAN DE42 3602 0030 0009 0052 50
BIC NBAGDE3EXXX
Bitte geben Sie bei der Überweisung mindestens Ihre Kundennummer als Verwendungszweck an.
Ich bekomme den Hinweis, dass der Zahlungsempfänger nicht mit meinen Angaben übereinstimmt?
Der korrekte Zahlungsempfänger lautet: Dr. Christian Holzmann
Ist es korrekt, dass ich auch nach dem Monat November Mahnungen bekomme?
Sollte es noch offene Forderungen geben, werden diese ganz regulär fällig und werden im Auftrag unseres Insolvenzverwalters angemahnt. Bitte nehmen Sie die Begleichung der offenen Forderung kurzfristig an die oben genannte Bankverbindung vor.
Ich habe ein Guthaben. Bekomme ich dieses erstattet?
Guthaben zu Rechnungen vor dem 02.06.2025 dürfen nicht erstattet werden. Auch (Rest-) Guthaben von Gutscheinen dürfen nicht erstattet werden. Diese Guthaben sind zur Insolvenztabelle anzumelden (nähere Informationen siehe unten). Guthaben aus dem Insolvenzzeitraum, also ab dem 02.06.2025 werden durch unseren Kundenservice erstattet.