Käuferinformationsblatt über die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Versand- und Internethandel
Verehrte Gartenliebhaberin, lieber Gartenfreund,
die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss streng nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Pflanzenschutzmittel für die Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich sind mit der Angabe: "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig" gekennzeichnet. Insbesondere sind die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu beachten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Deshalb sind wir Versandhändler verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – insbesondere über Verbote und Beschränkungen – zu unterrichten. Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewandt werden. Führen Sie nur die darin aufgeführten Anwendungen durch und halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen.
Auf folgende Verbote bzw. Beschränkungen wird gesondert hingewiesen:
- Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland z.B. befestigte Flächen wie Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
- Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
- Sind Pflanzenschutzmittel als „bienengefährlich“ gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
- Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden sich direkt an den Pflanzenschutzdienst in Ihrem Bundesland. Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Service“ unter:
Ihr Gärtner Pötschke