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Herkulesstaude/Riesen-Bärenklau
Profi-Tipps zur Vorbeugung und Bekämpfung
Überblick - auf einen Klick
Basisinfo für Gärtner
Botanischer Name: Heracleum mantegazzianum
Familie: Doldenblütler (Apiaceae)
Einordnung: Wildkraut
Auftreten: vorwiegend an Bachläufen und Flussufern, auf feuchten, nährstoffreichen Böden
Verbreitung: durch Samen
Vorkommen und Verbreitung
Die Herkulesstaude – häufig auch Riesen-Bärlauch genannt – ist seit einigen Jahren immer häufiger bei uns anzutreffen. Ursprünglich wurde die mehrjährige Staude als Zierpflanze in Mitteleuropa eingeführt. Seitdem hat sich der Bärenklau erfolgreich behauptet und ausgebreitet. Doch das Auftreten des Bärenklau ist problematisch, da er nicht nur giftig ist, sondern mit seiner dominanten Art auch heimische Pflanzen von ihrem Naturstandort verdrängt.
In der freien Natur ist er vorwiegend an Bachläufen und Flussufern zu finden. Dort bevorzugt er einen feuchten und nährstoffreichen Humus- oder Lehmboden.
Ein weiteres Problem ist der starke Ausbreitungsdrang der Herkulesstaude – mehrere tausend Samen kann eine einzelne Pflanze innerhalb eines Jahres bilden, wodurch sich ihre Bestände rasant vergrößern und sie schnell zu einem unangenehm wuchernden Unkraut wird.
Aufgrund ihrer Größe ist die Herkulesstaude gut zu erkennen. Ihre hohlen Stängel können am Grund einen Durchmesser von bis zu 10 cm annehmen und eine Höhe von bis zu 2 Metern erreichen. An optimalen Standorten kann sie – wenn man sie ungestört wachsen lässt – aber auch noch viel größer werden.
Nicht weniger imposant sind auch ihre riesigen, tief gezähnten Blätter sowie weißen Blüten. Sie erscheinen ab Juli in Dolden an der Pflanze und können in Einzelfällen bis zu 50 cm in der Breite messen.
Achtung...!
"Phototoxische Wirkung!"
Im Umgang mit der Herkulesstaude ist Vorsicht geboten. Ein direkter Kontakt mit der Pflanze kann unter Lichteinwirkung Hautreizungen und Hautverbrennungen hervorrufen.
Aus diesem Grund sollte bei der Arbeit zum Schutz unbedingt entsprechende Kleidung mit langen Ärmeln und Handschuhen getragen werden. Bei Kontakt mit dem Pflanzensaft ist die betroffene Hautstelle vor Sonnenlicht zu schützen und gründlich abzuwaschen.
So beugen Sie der Herkulesstaude vor
Eine Bekämpfung der Herkulesstaude ist schwierig. Nur durch ein vollständiges Ausgraben der Staude inklusive ihrer Wurzeln lässt sich die Pflanze dauerhaft beseitigen. Um eine weitere Ausbreitung des Bärenklau durch Selbstaussaat zu verhindern, sollte dies unbedingt vor der Blüte getan werden. Je früher man den Zeitpunkt dafür wählt, desto einfacher gestaltet sich die Arbeit, da die Staude noch nicht ihr volles Ausmaß erreicht hat.
Alternativ kann man ihre Blüten kurz vor der Fruchtreife auch abschneiden. Wichtig ist nur, den richtigen Zeitpunkt abzupassen und die Blütenstände gut zu entsorgen. Sie sollten nicht einfach auf dem Boden liegen gelassen oder nur umgeknickt werden.
Herkulesstaude bekämpfen - so geht's
Zeigen diese regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen und Pflegearbeiten keine ausreichende Wirkung, bringen Herbizide in den meisten Fällen den gewünschten Erfolg.
Beachten Sie aber unbedingt, dass der natürliche Lebensraum der Herkulesstaude an Gewässern und Flüssen liegt. Sind Sie Besitzer eines Gartengrundstückes, das an ein Oberflächengewässer grenzt, gilt für Sie folgendes:
"Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden."
"Informieren Sie sich vor dem Kauf von Pflanzenschutzmitteln immer über die Zulassung und deren Beschränkungen!"
Pflanzenschutzmittel werden gegen bestimmte Schadorganismen UND für den Einsatz an bestimmten Kulturen zugelassen. So darf ein Mittel, das z.B. gegen Blattläuse zugelassen ist, trotzdem nicht pauschal an jeder Pflanze mit Blattläusen angewendet werden. Auch der Ort, an dem die Mittel angewendet werden dürfen, unterliegt klaren Zulassungen. Manche Mittel dürfen ausschließlich in Gewächshäusern, andere nur im Freiland Verwendung finden!
Informationen zur jeweiligen Zulassung sowie zur Dosierung und der maximal zulässigen Anwendungshäufigkeit finden Sie auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels. Dort sind ggf. auch Wartezeiten angegeben, die Sie zwischen dem Ausbringen des Mittels und einer Ernte einhalten müssen.
Auch im privaten Hausgarten sind alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, sich an diese Angaben zu halten. Darüber hinaus ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln immer der letzte Ausweg. Zuvor müssen alle anderen geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen werden!